Zulassungsvoraussetzungen:
1) Mindestalter 16 Jahre, Bildungsabschluss mindestens der Sekundarstufe I.
2) Einhaltung der Gesetze und Vorschriften, kein Fehlverhalten, keine Vorstrafen in den letzten drei Jahren (entsprechender Nachweis ist vorzulegen).
3) Körperliche Anforderungen: Korrigierte Sehschärfe von mindestens 1,0, keine Farbenblindheit oder Farbsehschwäche, keine ansteckenden Krankheiten, keine Herz-, Hirn- oder Gefäßerkrankungen sowie keine psychischen Erkrankungen, keine körperlichen Behinderungen, keine schädlichen Gewohnheiten.
※ Bitte beachten Sie! In folgenden Fällen darf kein Antrag auf Erteilung eines Drohnenpiloten-Befähigungsnachweises gestellt werden:
Erkrankungen, die die Flugsicherheit beeinträchtigen, wie beispielsweise organische Herzerkrankungen, Epilepsie, Morbus Menière, Schwindelerkrankungen, Hysterie, Parkinson, Psychosen, Demenz sowie Erkrankungen des Nervensystems, die die Bewegungsfähigkeit der Gliedmaßen beeinträchtigen; Personen, die Drogen konsumieren oder injizieren oder die noch nicht von einer langjährigen Abhängigkeit von suchterzeugenden Psychopharmaka entwöhnt sind.



