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Veröffentlichung | Leitlinien der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, der Finanzaufsichtsbehörde und der Zivilluftfahrtbehörde Chinas zur Förderung einer qualitativ hochwertigen Entwicklung der Versicherung im Bereich des Flugs in geringer Höhe

Quelle: Chinesische Zivilluftfahrtbehörde

Veröffentlichung | Leitlinien der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, der Finanzaufsichtsbehörde und der Zivilluftfahrtbehörde Chinas zur Förderung einer qualitativ hochwertigen Entwicklung der Versicherung im Bereich des Flugs in geringer Höhe

Kommissionen für Entwicklung und Reform der Provinzen, autonomen Regionen, direkt der Zentralregierung unterstellten Städte sowie der Städte mit Sonderstatus und des Xinjiang-Produktions- und Aufbaukorps, alle Finanzaufsichtsbehörden sowie alle regionalen Verwaltungsbehörden für die Zivilluftfahrt:

Die Niedrigflughöhenversicherung ist eine Versicherung, deren Schwerpunkt auf dem Schutz von Flugaktivitäten in niedrigen Höhen liegt und die Risikoschutz für die Herstellung und den Betrieb von Luftfahrzeugen für den Niedrigflughöhenbereich, den Aufbau der entsprechenden Infrastruktur sowie verschiedene spezialisierte Dienstleistungen bietet. Sie ist von großer Bedeutung für den Aufbau eines Sicherheitsmanagementsystems für den Niedrigflughöhenbereich, die Festigung der Grundlagen für eine sichere Entwicklung der Niedrigflughöhenwirtschaft und die Förderung einer qualitativ hochwertigen Entwicklung dieser Wirtschaft. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen und Anordnungen des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas und des Staatsrats sowie auf der Grundlage von Gesetzen und Vorschriften wie dem „Versicherungsgesetz der Volksrepublik China“, dem „Zivilluftfahrtgesetz der Volksrepublik China“ und den „Vorläufigen Vorschriften zur Regelung des Flugbetriebs unbemannter Luftfahrzeuge“ werden die vorliegenden Durchführungsbestimmungen erlassen.

I. Allgemeine Anforderungen

Unter der Führung der Gedanken Xi Jinpings zum Sozialismus mit chinesischer Prägung in der neuen Ära sollen der Geist des 20. Parteitags und aller Plenarsitzungen des 20. Zentralkomitees der Partei umfassend umgesetzt werden. Dabei gilt es, auf systematische Planung, gezielte Durchbrüche, koordinierte Förderung und stetige Umsetzung zu setzen, um den Aufbau eines Versicherungssystems für den Tiefflugbereich mit breiter Abdeckung, starker Absicherung, professionellem Service und regulierten Marktbedingungen zu beschleunigen und so die sichere und gesunde Entwicklung der Tiefflugwirtschaft besser zu unterstützen. Bis 2027 soll ein System der Pflichtversicherung für die Haftpflicht von unbemannten Luftfahrzeugen in den Grundzügen etabliert sein, wobei das Angebot an Versicherungsprodukten für den Niedrigluftraum kontinuierlich erweitert wird, um den Versicherungsbedarf verschiedener Anwendungsszenarien besser zu decken; bis 2030 soll der politische Rahmen für die Niedrigluftraumversicherung im Wesentlichen festgelegt sein, wodurch die sicherheitsfördernde und gesundheitsfördernde Rolle für die Entwicklung der Niedrigluftraumwirtschaft kontinuierlich gestärkt wird.

II. Verbesserung des Versicherungssystems für den Tiefflugverkehr

(1) Stärkung der planerischen Steuerung. Die zuständigen Behörden sollen Versicherungen in die Gesamtplanung für die Entwicklung der Wirtschaft im niedrigen Luftraum und den Aufbau entsprechender institutioneller Strukturen einbeziehen und die Verbesserung der einschlägigen Rechtsvorschriften vorantreiben. Sie sollen die lokalen Behörden dabei anleiten, die Funktionen der Versicherungen – wie Schadensersatz, Risikomanagement und Optimierung des ökologischen Gleichgewichts – bei der Gestaltung der Entwicklung der Wirtschaft im niedrigen Luftraum voll auszuschöpfen, und sie dazu ermutigen, Versicherungen in das lokale politische System zur Entwicklung der Wirtschaft im niedrigen Luftraum zu integrieren sowie entsprechend den lokalen Gegebenheiten Fördermaßnahmen zur Entwicklung von Versicherungen für den niedrigen Luftraum zu erlassen. (Federführung: Nationale Entwicklungs- und Reformkommission; Beteiligung: Finanzaufsichtsbehörde, Zivilluftfahrtbehörde. Die Umsetzung erfolgt in allen folgenden Fällen durch die zuständigen Behörden auf Provinzebene und wird nicht gesondert aufgeführt.)

(2) Einbeziehung in die Sicherheitsaufsichtsvorschriften. Die zuständigen Behörden der jeweiligen Branchen sollen die branchenspezifischen Aufsichtsvorschriften vervollständigen und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Versicherungen als wichtiges Instrument zur Stärkung der Sicherheitsaufsicht über den Betrieb der Anwendungsszenarien und zur Verbesserung des Unfallbearbeitungssystems zu nutzen und so die geordnete Ausweitung der Anwendungsszenarien der „Low-Altitude Economy“ voranzutreiben. (Unter der Federführung der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, unter Beteiligung der zuständigen Branchenbehörden)

(3) Förderung des Einsatzes von Versicherungsmechanismen. Die zuständigen Behörden der jeweiligen Branchen sollen die Abstimmung von Angebot und Nachfrage aktiv vorantreiben und ein Ökosystem für die Entwicklung von Versicherungen im Bereich des Flugs in niedriger Höhe schaffen. Unternehmen im Bereich des Flugs in niedriger Höhe, insbesondere Hersteller und Betreiber von Luftfahrzeugen für den Flug in niedriger Höhe, sollen dazu ermutigt werden, den Abschluss von Versicherungen als wichtigen Bestandteil der Verbesserung ihres internen Sicherheitsmanagementsystems zu betrachten. Es soll gefördert werden, dass führende Unternehmen der Industriekette der Wirtschaft im Bereich des Flugs in niedriger Höhe durch Versicherungen mit vor- und nachgelagerten Unternehmen zusammenarbeiten, um die Risikokosten der Industriekette zu senken. Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Nutzung von Versicherungen zur Stärkung ihrer Risikoprotektionsfähigkeit im Hinblick auf Innovation und Entwicklung. Akteure, die nichtkommerzielle Flugaktivitäten mit Mikro- und Leichtdrohnen durchführen, werden dazu ermutigt, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. (Federführung: Nationale Entwicklungs- und Reformkommission; Beteiligung: Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, Zivilluftfahrtbehörde Chinas)

III. Beschleunigung der Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge

(IV) Stärkung des Managements entlang der gesamten Kette. Für unbemannte Luftfahrzeuge, für die gemäß den Gesetzen und Vorschriften eine Versicherungspflicht besteht, soll die Aufnahme der obligatorischen Versicherungspflicht als Vorbedingung in die Prüfverfahren der Genehmigungsverfahren für Flugaktivitäten vorangetrieben werden; die Überprüfung des Versicherungsstatus im Rahmen des Flugbetriebsmanagements soll verstärkt werden, und bei der Unfallabwicklung gilt der Grundsatz “Jede Maßnahme erfordert eine Überprüfung”. Es sollen institutionelle Regelungen hinsichtlich der haftenden Stellen, der Haftungsfeststellung und der Abwicklungsverfahren im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht erarbeitet werden. (Federführung: Zivilluftfahrtbehörde Chinas, unter Beteiligung der Finanzaufsichtsbehörde und anderer zuständiger Behörden)

(5) Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen. Es sollen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Durchführungsbestimmungen für die Pflichtversicherung zur Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge erarbeitet werden, wobei unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikokontrolle der grundlegende Haftungsumfang und die Mindestdeckungssummen festgelegt und ein umfassendes System zur Umsetzung der Pflichtversicherung zur Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge aufgebaut werden sollen. (Unter Federführung der Zivilluftfahrtbehörde Chinas, unter Beteiligung der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission sowie der Finanzaufsichtsbehörde) Es sollen Musterklauseln für die Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge veröffentlicht und Leitlinien für die Dienstleistungen erarbeitet werden. (Unter Federführung der Finanzaufsichtsbehörde)

IV. Ausbau des Systems zur Gewährleistung von Dienstleistungen

(6) Optimierung des Versicherungsschutzes für die gesamte Wertschöpfungskette. Versicherungsgesellschaften sollen dazu angeleitet werden, sich proaktiv an die Entwicklungstrends der Low-Altitude-Wirtschaft anzupassen und schrittweise ein System von Versicherungsprodukten aufzubauen, das die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt, einschließlich Forschung und Entwicklung, Produktion, Flugbetrieb sowie Infrastruktur und zugehörige Einrichtungen. Es sollen Produktentwicklungen und Dienstleistungsinnovationen zur Absicherung neuer Risiken im Bereich des Flugs in niedrigen Höhen erkundet werden, darunter Flugsicherheit, technische Sicherheit, Netzwerk- und Datensicherheit, Umwelt- und Anlagensicherheit sowie Sicherheit bei der manuellen Bedienung. Das Versicherungsangebot für mittelgroße und große unbemannte Luftfahrzeuge soll ausgeweitet und das Versicherungsangebot für herkömmliche bemannte Luftfahrzeuge weiter optimiert und verbessert werden, um die Schaffung eines Versicherungssystems mit ausreichendem Versicherungsschutz und effizienter Dienstleistungserbringung voranzutreiben. Neue technologische Mittel werden aktiv genutzt, um schrittweise eine bequeme, intelligente und vollständig online abgewickelte Abwicklung der Versicherungen für Mikro-, Leicht- und Klein-Drohnen zu realisieren. Fachressourcen werden gebündelt, die Risikoprüfung und Schadenregulierung optimiert und die Kundenzufriedenheit gesteigert. Die Unterstützung in den Bereichen Exportkreditversicherung, Produkthaftpflichtversicherung für Exporte und Rückversicherung wird verstärkt, um die Ausweitung der Anwendungen der Low-Altitude-Industrie im Ausland zu fördern. (Unter der Federführung der Finanzaufsichtsbehörde)

(7) Anwendungsszenarien für präzise Dienstleistungen. Für verschiedene Anwendungsbereiche wie Land- und Forstwirtschaft, Inspektionsflüge in geringer Höhe, Vermessung und Kartierung, Logistik in geringer Höhe, Luftverkehr in geringer Höhe, Stadtverwaltung, Notfallmanagement, medizinische Rettungsdienste, Tourismus in geringer Höhe und Luftsport wird je nach Entwicklungsstand des jeweiligen Anwendungsbereichs, Art der Risiken und Anforderungen an das Risikomanagement ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz bereitgestellt, um die Verbesserung der Mechanismen zur Unfallabwicklung und Schadensaufteilung voranzutreiben. (Zuständig sind die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission, die Finanzaufsichtsbehörde und die Zivilluftfahrtbehörde Chinas im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.)

V. Stärkung der Fähigkeit zur nachhaltigen Geschäftsführung im Versicherungswesen

(8) Förderung des Aufbaus der Dateninfrastruktur. Der Aufbau einer Informationsplattform für den Niedrigflughimmel-Versicherungsbereich soll beschleunigt und umfassende Datenstandards festgelegt werden, um die versicherungsmathematische Preisgestaltung und die Risikoüberwachung zu unterstützen. (Unter Federführung der Finanzaufsichtsbehörde) Die Anbindung der Informationsplattform für die Versicherung von Flügen in niedrigen Höhen an das intelligente vernetzte System für den Flugverkehr in niedrigen Höhen soll untersucht werden, um den Austausch grundlegender Informationen – darunter Angaben zu Versicherungsabschlüssen und Schadensregulierungen, Flugbetriebsdaten, Bonitätsinformationen der Betreiber sowie Aufzeichnungen über rechtswidrige Flugaktivitäten – sowie von Risikoinformationen zu Geografie, Wetter und elektromagnetischen Feldern zu ermöglichen. Die Nutzung von Daten durch die Versicherungsbranche sowie durch Hersteller und Betreiber von Luftfahrzeugen im niedrigen Luftraum soll gefördert werden, um das Niveau der Finanzdienstleistungen zu verbessern. Die Datenbasis soll schrittweise gefestigt werden, um Datenunterstützung für die präzise Versicherungsübernahme und Schadensregulierung, die Überwachung des Flugbetriebs, das Risikomanagement und die Unfallabwicklung bereitzustellen. (Unter der Federführung der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, unter Beteiligung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie, des Ministeriums für natürliche Ressourcen, der Finanzaufsichtsbehörde, der Chinesischen Meteorologischen Behörde und der Zivilluftfahrtbehörde Chinas)

(9) Stärkung des Aufbaus fachlicher Kompetenzen. Versicherungsunternehmen sollen dazu angeleitet werden, gemeinsam mit Herstellern und Betreibern von Fluggeräten im niedrigen Luftraum die Erforschung neuer Risiken im niedrigen Luftraum zu intensivieren und ihre Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung versicherbarer Risiken zu verbessern; die Betriebsführung soll optimiert, die Datenerfassung schrittweise vorangetrieben und der aktive Einsatz von Modellen zur Risikokvantifizierung sowie von Instrumenten zur Risikobewertung gefördert werden, um die wissenschaftliche Fundiertheit der Produktentwicklung und die Genauigkeit der Prämienfestlegung zu steigern. Unterstützung der Rückversicherungsunternehmen dabei, ihre Funktionen in den Bereichen Risikoforschung, versicherungsmathematische Preisgestaltung und Risikostreuung voll auszuschöpfen. Unterstützung der spezialisierten Versicherungsvermittler dabei, ihr Fachwissen einzubringen und die Risikoversicherung sowie die Schadenregulierung zu unterstützen. Verstärkte Förderung der Ausbildung von Fachkräften und Ausbau der fachlichen Kompetenzen der Beschäftigten. (Federführung: Allgemeine Finanzaufsichtsbehörde)

VI. Stärkung der organisatorischen Grundlagen

(10) Stärkung der Gesamtkoordination. Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission treibt in Zusammenarbeit mit der Finanzaufsichtsbehörde und der Zivilluftfahrtbehörde Chinas die Umsetzung der Versicherung für den Flugbetrieb in niedrigen Höhen koordiniert voran. Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission übernimmt die Federführung beim Aufbau eines Mechanismus für den regelmäßigen Austausch, leitet die lokalen Behörden bei der Umsetzung der entsprechenden Anforderungen an, untersucht und löst wichtige und schwierige Probleme, die bei der Förderung der Versicherung für den Flugbetrieb in niedrigen Höhen auftreten, und sorgt so für Synergieeffekte; Die Zivilluftfahrtbehörde Chinas (CAAC) übt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Aufsicht und Kontrolle über den Versicherungsstatus aus und leitet die Einrichtung eines Systems zur obligatorischen Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge; die Finanzaufsichtsbehörde übt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Aufsicht und Kontrolle über das Versicherungsgeschäft im Niedrigfluggelände aus, treibt die Verbesserung der Geschäftsregeln für das Versicherungsgeschäft voran, verstärkt die Geschäfts- und Kapitalaufsicht und reguliert das Marktverhalten. Die zuständigen Behörden treiben entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten den Aufbau des Systems und die Umsetzung der Verantwortlichkeiten voran.

(11) Stärkung der Risikoprävention und -kontrolle. Die zuständigen Branchenaufsichtsbehörden sollen die Hauptverantwortung der Unternehmen für die Risikoprävention und -kontrolle bekräftigen und streng dafür sorgen, dass Versicherungen nicht für rechtswidrige Aktivitäten wie Versicherungsbetrug missbraucht werden. Die zuständigen Behörden sollen ihr Verständnis für die Funktionsweise des Versicherungswesens vertiefen und die Entwicklung der Versicherungsbranche auf der Grundlage des Prinzips der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit vorantreiben. Die Finanzaufsichtsbehörden haben die Versicherungsgesellschaften dazu anzuhalten, ihre Geschäftstätigkeit gesetzeskonform auszuüben, ihre internen Kontrollmechanismen zu stärken und ihre Geschäftstätigkeit unter der Voraussetzung ausreichender Kapitalausstattung und einer umfassenden Bewertung der Betriebsrisiken geordnet auszubauen, um die rechtmäßigen Interessen der Verbraucher wirksam zu schützen.

(12) Die Öffentlichkeitsarbeit intensivieren. Die zuständigen Behörden der jeweiligen Branchen sollen die Aufklärung über die Sicherheit im niedrigen Luftraum verstärken und das Bewusstsein für Sicherheitsvorkehrungen in diesem Bereich schärfen. Die Vorreiterrolle der Branchenverbände und der führenden Unternehmen im Bereich des niedrigen Luftraums soll voll ausgeschöpft werden, um Schulungen und Aufklärungsmaßnahmen zur Versicherung im niedrigen Luftraum durchzuführen, die Funktionen und den Nutzen dieser Versicherung bekannt zu machen sowie vorbildliche Fälle und bewährte Erfahrungen zusammenzufassen und zu verbreiten.

Nationale Entwicklungs- und Reformkommission, Finanzaufsichtsbehörde, Zivilluftfahrtbehörde Chinas

28. Januar 2026