Desinfektion zur Infektionsprävention in öffentlichen Toiletten

I. Merkmale und Anforderungen der Prävention und Bekämpfung

① Merkmale der Prävention und Bekämpfung

Im Rahmen der Reinigungsarbeiten in öffentlichen Toiletten müssen die Toilettenanlagen, Klärgruben und die Umgebung gereinigt, gepflegt und desinfiziert werden; außerdem muss der Abfall aus den öffentlichen Toiletten gesammelt und abtransportiert sowie die Fäkalien entsorgt werden. Wenn Personen mit Verdacht auf eine Infektion oder enge Kontaktpersonen, die sich noch in der Inkubationszeit befinden, öffentliche Toiletten benutzen, können deren Speichel, Tröpfchen, Fäkalien und damit verbundene Abfallgegenstände zu Überträgern des Virus werden und dessen Ausbreitung begünstigen.

② Anforderungen an die Prävention und Bekämpfung

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, eine Ansteckung des Betriebspersonals von öffentlichen Toiletten sowie eine Ansteckung durch das Personal oder durch Personen von außerhalb zu vermeiden und die normale Nutzung der öffentlichen Toiletten zu gewährleisten, muss der Epidemieprävention und -kontrolle beim Betriebspersonal von öffentlichen Toiletten hohe Priorität eingeräumt werden, um das Ziel einer Null-Infektionsrate bei diesem Personal zu erreichen.

II. Vorbereitung auf die Hausaufgaben

① Das Personal, das für die Verwaltung und Instandhaltung öffentlicher Toiletten zuständig ist, muss in Maßnahmen zur Epidemieprävention und -bekämpfung geschult werden. Alle Mitarbeiter müssen über umfassende Kenntnisse in diesem Bereich verfügen, die Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen beherrschen und diese bewusst umsetzen. Diese Schulung muss für das gesamte Personal gelten – niemand darf davon ausgeschlossen werden, niemand darf übersehen werden.

② In den Geräteraum der öffentlichen Toiletten oder für das Wartungspersonal sind Arbeitsschutzartikel wie medizinische Schutzmasken/chirurgische Masken/N95-Masken, Handschuhe, Gummistiefel, Schutzanzüge, Kopfbedeckungen, Schutzbrillen und Warnwesten sowie Desinfektionsmittel, Desinfektionsalkohol und andere Desinfektionsartikel und Fieberthermometer oder Temperaturmessgeräte bereitzustellen.

③ Das Pflegepersonal muss täglich bei Arbeitsbeginn und -ende jeweils einmal seine Körpertemperatur messen und die Ergebnisse im „Formular zur Erfassung des Gesundheitszustands“ eintragen. Sobald bei einem Mitarbeiter Symptome wie eine Körpertemperatur von über 37,3 Grad Celsius, Fieber, Kopfschmerzen, Husten oder Abgeschlagenheit auftreten, sind unverzüglich Maßnahmen wie Isolierung und ärztliche Behandlung zu ergreifen und die für die Epidemieprävention und -bekämpfung zuständige Stelle unverzüglich zu benachrichtigen. Es ist verboten, Symptome zu verschweigen oder trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen.

④ Das Pflegepersonal sollte sich angewöhnen, sich regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen, und zwar vor dem Aufsetzen der Maske, vor dem Anziehen der Handschuhe, vor Feierabend sowie nach dem Ausziehen der Handschuhe, um auf die persönliche Hygiene zu achten.

⑤ Das Wartungspersonal muss vor Arbeitsbeginn die Arbeitskleidung (oder Schutzkleidung) anlegen und eine Maske (medizinische Schutzmaske/chirurgische Maske/N95-Maske) sowie Handschuhe, Gummistiefel und sonstige erforderliche Schutzausrüstung tragen. Die verwendeten Masken sind rechtzeitig zu wechseln und zu entsorgen.

  III. Arbeitsschutz                               

① Schutzmaßnahmen bei der Arbeit

Sorgen Sie für eine gute Belüftung der öffentlichen Toiletten, schalten Sie die Abluftanlagen ein und sorgen Sie für eine Zwangsentlüftung.

Während der Arbeit dürfen Sie weder Maske noch Handschuhe noch Arbeitskleidung ausziehen und dürfen weder Gesicht noch Augen noch Mund berühren.

Wenn Sie bei Ihren täglichen Verpflegungsaufgaben weggeworfenes Toilettenpapier, Damenhygieneartikel oder anderen Müll auf dem Boden entdecken, müssen Sie diesen mit einer Zange oder einem anderen Hilfsmittel aufheben und in den Papierkorb werfen. Es ist verboten, den Müll mit bloßen Händen direkt aufzuheben.

② Schutzmaßnahmen nach Abschluss der Arbeiten

1. Nach Abschluss der Arbeit können Sie nacheinander Arbeitsschuhe, Handschuhe, Kopfbedeckung, Arbeitskleidung, Mund-Nasen-Schutz usw. ausziehen. Gebrauchte Mund-Nasen-Schutzmasken, Papiertaschentücher usw. (die nicht wiederverwendet werden dürfen) sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen; vor der Reinigung ist eine Desinfektion erforderlich. Nach dem Ausziehen von Schuhen, Kopfbedeckung und Arbeitskleidung muss die Körpertemperatur gemessen und protokolliert werden, bevor Sie den Arbeitsplatz verlassen dürfen.

2. Wiederverwendbare Schutzbrillen, Handschuhe, Arbeitskleidung usw. sind 20 bis 30 Minuten lang in einem Desinfektionsmittel mit einer wirksamen Chlorkonzentration von 200 mg/l einzeweichen, anschließend mit klarem Wasser zu spülen und zum Trocknen aufzuhängen.

      IV. Desinfektion der Arbeitsanlagen und -geräte

① Desinfektion des Papierkorbs

Papierkörbe sollten zweimal täglich geleert und der Abfall eingesammelt werden. Sie sind täglich mit Wasser zu reinigen und mit einer Desinfektionslösung mit einer wirksamen Chlorkonzentration von 1000 bis 2000 mg/l zu desinfizieren. In öffentlichen Toiletten an Orten mit hohem Personenaufkommen sind die Papierkörbe sofort zu leeren, sobald sie voll sind, und unmittelbar nach dem Leeren zu desinfizieren.

② Desinfektion öffentlicher Toiletten (einschließlich der Technikräume und Aufenthaltsräume in öffentlichen Toiletten)

Vor Beginn der täglichen Arbeit sind die Wände, Böden, Klärgruben und die Umgebung der öffentlichen Toiletten (einschließlich der Geräteschränke und Pausenräume in den öffentlichen Toiletten) einmalig mit einer Desinfektionslösung mit einer wirksamen Chlorkonzentration von 1000 bis 2000 mg/l zu besprühen. Die Sprühmenge beträgt 200 bis 300 ml/m². Erst nach der vollständigen Desinfektion darf mit der Arbeit begonnen werden.

Wann werden während der Öffnungszeiten Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände, mit denen die Toilettenbenutzer häufig in Kontakt kommen – wie Hocktoiletten, Urinale, Waschbecken, Papierkörbe, Spülknöpfe, Wasserhähne, Türklinken und Haken – desinfiziert, um eine “lückenlose Desinfektion ohne tote Winkel” zu gewährleisten?

Methode 1: Alle drei Stunden ist die öffentliche Toilette einmal umfassend mit einer Desinfektionslösung mit einer wirksamen Chlorkonzentration von 1000 bis 2000 mg/l zu besprühen; die Sprühmenge beträgt 200 bis 300 ml/m².

Methode 2: Wischen und feucht wischen Sie die Böden, Hocktoiletten, Urinale, Waschbecken, Papierkörbe, Spülknöpfe, Wasserhähne, Türklinken, Haken und andere Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände in öffentlichen Toiletten mit einem Desinfektionsmittel ab, das eine wirksame Wirkstoffkonzentration von 1000 mg/l aufweist.

Nach Abschluss jedes Arbeitsgangs ist die öffentliche Toilette einmal gründlich mit Wasser zu spülen; anschließend sind die Wände, Böden, die Klärgrube sowie die Umgebung der öffentlichen Toilette (einschließlich des Geräteraums und des Pausenraums innerhalb der öffentlichen Toilette) einmal mit einer Desinfektionslösung mit einer wirksamen Chlorkonzentration von 1000 bis 2000 mg/l zu besprühen, Die Sprühmenge beträgt 200 bis 300 ml/m².

③ Desinfektion von Arbeitsgeräten und Fahrzeugen für die Instandhaltung und Pflege

Vor Beginn der täglichen Arbeiten sind die Arbeitsgeräte und Fahrzeuge für die Rohrinstandhaltung einmalig mit einer Desinfektionslösung mit einer wirksamen Chlorkonzentration von 1000 bis 2000 mg/l zu besprühen; die Arbeiten dürfen erst nach einer umfassenden Desinfektion aufgenommen werden.

Nach Abschluss jedes Arbeitseinsatzes sind die Arbeitsgeräte und Fahrzeuge für die Instandhaltungsarbeiten – wie Handkarren, Elektrofahrzeuge, Mülltransporter und Fäkalienabfuhrfahrzeuge – einmal mit Wasser abzuspülen und anschließend einmal mit einer Desinfektionslösung mit einer wirksamen Chlorkonzentration von 1000 bis 2000 mg/l zu besprühen und zu desinfizieren.

 V. Tägliche Pflege und Instandhaltung

① Standardisierung der Reinigung und Instandhaltung

Gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Hygienevorschriften für den Betrieb öffentlicher Toiletten soll der Schwerpunkt auf öffentlichen Toiletten an Orten mit hohem Personenaufkommen gelegt werden, um die Reinigungsmaßnahmen zu verstärken. Dabei ist besonders auf die Gewährleistung der “drei Grundvoraussetzungen” – Wasserversorgung, Stromversorgung und Belüftung – zu achten, und Hygieneartikel wie Handwaschmittel sind rechtzeitig bereitzustellen. Die Inspektion und Wartung von Toilettenkabinen (einschließlich Urinalen), Wasserhähnen und anderen Einrichtungen ist zu verstärken; Abwasserleitungen sind unverzüglich zu reinigen, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

② Verstärkte Desinfektion

In öffentlichen Toiletten in Schwerpunktgebieten und an sensiblen Orten ist die Desinfektionshäufigkeit zu erhöhen, und die Desinfektion von Fäkalabwässern ist gemäß den einschlägigen Normen durchzuführen.

③ Die Verwaltung der Abfallkörbe in den Toiletten verbessern

Um eine Übertragung des Virus über Fäkalien zu verhindern, wurden die Papierkörbe in den Herrentoiletten entfernt, während die Papierkörbe in den Damentoiletten vollständig mit Schutzhüllen versehen wurden. Das Wartungspersonal verstärkt während der Öffnungszeiten die Kontrollen in den Herrentoiletten, um sicherzustellen, dass diese nach jedem Benutzer gereinigt werden. Mit Ausnahme von Damenhygieneartikeln, die in den Papierkorb geworfen werden, können wasserlösliche Abfälle wie Toilettenpapier mit dem Wasser heruntergespült werden.

④ Regelmäßige Überprüfung der Klärgrube

Alle für die Instandhaltung zuständigen Stellen müssen die Wartung der Klärgruben verstärken, die Abdeckungen der Klärgruben, die Abflussrohre und andere relevante Einrichtungen regelmäßig überprüfen und beschädigte Abdeckungen unverzüglich austauschen, um ein Überlaufen des Klärgrubeninhalts zu verhindern.

⑤ Standardisierung der Sammlung und des Transports von Fäkalien

Die Fäkalien-Sammelfahrzeuge werden vor der Ausfahrt, nach jeder Entleerung einer Klärgrube, nach dem Entladen in der Fäkalienaufbereitungsanlage sowie unmittelbar nach der Rückkehr in den Fuhrpark einer umfassenden Desinfektion unterzogen. Auch Orte und Oberflächen, die möglicherweise mit Fäkalien verunreinigt wurden, sind umfassend zu desinfizieren.

⑥ Verbesserung der Endbehandlung

Nachdem das Fäkalienabfuhrfahrzeug die Fäkalienaufbereitungsanlage erreicht hat, muss es an der dafür vorgesehenen Entladestelle entladen werden. Nach dem Entleeren des Fäkalienabfalls sind die Rückstände in den Saugleitungen zu spülen; auf den Boden verschüttetes Abwasser ist mit Leitungswasser oder wiederaufbereitetem Wasser in den Fäkalienvorratsbehälter zu spülen und anschließend einer unschädlichen Entsorgung zuzuführen. In allen Fäkalienaufbereitungsanlagen ist die tägliche Desinfektion zu verstärken; während des Betriebs ist die Häufigkeit der Desinfektion zu erhöhen.

VI. Öffentlichkeitsarbeit und Materialausstattung

① Aufklärung und Anleitung

An gut sichtbaren Stellen wie den Eingängen zu öffentlichen Toiletten, in den Toilettenräumen für Männer und Frauen sowie an den Waschbecken sind Hinweise zur Epidemieprävention und -kontrolle anzubringen. Diese sollten unter anderem darauf hinweisen, dass die Toilettenbenutzer eine Maske tragen, keinen Müll wegwerfen, nicht auf den Boden spucken und keine Fäkalien oder Urin außerhalb der Toilettenbecken verschütten sollen, sowie Informationen zur Desinfektion der öffentlichen Toiletten durch die zuständigen Verwaltungs- und Wartungsstellen enthalten.

② Materialausstattung

Für Schutzausrüstung (einschließlich Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe, Gummistiefel, Schutzanzüge, Schutzbrillen, Kopfbedeckungen, Handdesinfektionsmittel, Desinfektionsmittel, Fieberthermometer usw.) ist eine eigens dafür zuständige Person zu benennen; außerdem sind ausreichend gängige Medikamente, Erste-Hilfe-Kästen und Erste-Hilfe-Ausrüstung bereitzustellen.

Es ist sicherzustellen, dass ein Vorrat an Schutzausrüstung für mindestens eine Woche vorhanden ist; andernfalls ist dies unverzüglich den zuständigen lokalen Behörden zu melden.

Die für die Instandhaltung zuständige Stelle sollte eine bestimmte Person mit der Durchführung der Desinfektion beauftragen und entsprechende Aufzeichnungen darüber führen.

Die für die Instandhaltung zuständigen Stellen sollten eine bestimmte Person damit beauftragen, Desinfektionsmittel bereitzustellen, den Einsatz von Desinfektionsmitteln und -geräten (z. B. Sprühgeräte) zu verwalten, die Verwaltung von Desinfektionsmitteln und anderen Desinfektionsartikeln zu verbessern und deren sichere Verwendung zu gewährleisten.