Quelle: Abteilung für den Flugbetrieb in niedrigen Höhen
Umsetzungsrichtlinien der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, der Finanzaufsichtsbehörde und der Zivilluftfahrtbehörde Chinas zur Förderung einer qualitativ hochwertigen Entwicklung der Versicherung für den Flugbetrieb in niedrigen Höhen
FGZ-Niedrigflughöhe [2026] Nr. 123
Kommissionen für Entwicklung und Reform der Provinzen, autonomen Regionen, direkt der Zentralregierung unterstellten Städte sowie der Städte mit Sonderstatus und des Xinjiang-Produktions- und Aufbaukorps, alle Finanzaufsichtsbehörden sowie alle regionalen Verwaltungsbehörden für die Zivilluftfahrt:
Die Niedrigflughöhenversicherung ist eine Versicherung, deren Schwerpunkt auf dem Schutz von Flugaktivitäten in niedrigen Höhen liegt und die Risikoschutz für die Herstellung und den Betrieb von Luftfahrzeugen für den Niedrigflughöhenbereich, den Aufbau der entsprechenden Infrastruktur sowie verschiedene spezialisierte Dienstleistungen bietet. Sie ist von großer Bedeutung für den Aufbau eines Sicherheitsmanagementsystems für den Niedrigflughöhenbereich, die Festigung der Grundlagen für eine sichere Entwicklung der Niedrigflughöhenwirtschaft und die Förderung einer qualitativ hochwertigen Entwicklung dieser Wirtschaft. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen und Anordnungen des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas und des Staatsrats sowie auf der Grundlage von Gesetzen und Vorschriften wie dem „Versicherungsgesetz der Volksrepublik China“, dem „Zivilluftfahrtgesetz der Volksrepublik China“ und den „Vorläufigen Vorschriften zur Regelung des Flugbetriebs unbemannter Luftfahrzeuge“ werden die vorliegenden Durchführungsbestimmungen erlassen.
I. Allgemeine Anforderungen
Unter der Führung der Gedanken Xi Jinpings zum Sozialismus mit chinesischer Prägung in der neuen Ära sollen der Geist des 20. Parteitags und aller Plenarsitzungen des 20. Zentralkomitees der Partei umfassend umgesetzt werden. Dabei gilt es, auf systematische Planung, gezielte Durchbrüche, koordinierte Förderung und stetige Umsetzung zu setzen, um den Aufbau eines Versicherungssystems für den Tiefflugbereich mit breiter Abdeckung, starker Absicherung, professionellem Service und regulierten Marktbedingungen zu beschleunigen und so die sichere und gesunde Entwicklung der Tiefflugwirtschaft besser zu unterstützen. Bis 2027 soll ein System der Pflichtversicherung für die Haftpflicht von unbemannten Luftfahrzeugen in den Grundzügen etabliert sein, wobei das Angebot an Versicherungsprodukten für den Niedrigluftraum kontinuierlich erweitert wird, um den Versicherungsbedarf verschiedener Anwendungsszenarien besser zu decken; bis 2030 soll der politische Rahmen für die Niedrigluftraumversicherung im Wesentlichen festgelegt sein, wodurch die sicherheitsfördernde und gesundheitsfördernde Rolle für die Entwicklung der Niedrigluftraumwirtschaft kontinuierlich gestärkt wird.
II. Verbesserung des Versicherungssystems für den Tiefflugverkehr
(1) Stärkung der planerischen Steuerung.Die zuständigen Behörden sollten Versicherungen in die Gesamtplanung für die Entwicklung der Wirtschaft im niedrigen Luftraum und den Aufbau entsprechender institutioneller Strukturen einbeziehen und die Weiterentwicklung der einschlägigen Rechtsvorschriften vorantreiben. Sie sollten die lokalen Behörden dabei anleiten, die Funktionen von Versicherungen – wie Schadensersatz, Risikomanagement und Optimierung des ökologischen Gleichgewichts – im Rahmen der Entwicklung der Wirtschaft im niedrigen Luftraum voll auszuschöpfen, und sie dazu ermutigen, Versicherungen in das lokale politische System zur Förderung der Wirtschaft im niedrigen Luftraum zu integrieren sowie entsprechend den lokalen Gegebenheiten Fördermaßnahmen zur Entwicklung von Versicherungen für den niedrigen Luftraum zu erlassen.(Unter der Federführung der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, unter Beteiligung der Finanzaufsichtsbehörde und der Zivilluftfahrtbehörde. Die Umsetzung erfolgt in allen folgenden Fällen durch die zuständigen Behörden auf Provinzebene und wird daher nicht gesondert aufgeführt.)
(2) Aufnahme in die Vorschriften zur Sicherheitsaufsicht.Die für die jeweiligen Branchen zuständigen Behörden sollten die Aufsichtsvorschriften für ihre Branchen vervollständigen und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Versicherungen als wichtiges Instrument zur Stärkung der Sicherheitsaufsicht im Betrieb der Anwendungsszenarien und zur Verbesserung des Unfallbearbeitungssystems zu nutzen und so die geordnete Ausweitung der Anwendungsszenarien der „Low-Altitude Economy“ voranzutreiben.(Unter der Federführung der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, unter Beteiligung der zuständigen Branchenbehörden)
(3) Die Nutzung von Versicherungsmechanismen soll gefördert werden.Die zuständigen Behörden der jeweiligen Branchen sollen die Abstimmung von Angebot und Nachfrage aktiv vorantreiben und ein Ökosystem für die Entwicklung von Versicherungen im Bereich des Flugs in geringer Höhe fördern. Unternehmen im Bereich des Flugs in geringer Höhe, insbesondere Hersteller und Betreiber von Fluggeräten für den Flug in geringer Höhe, sollen dazu ermutigt werden, den Abschluss von Versicherungen als wichtigen Bestandteil der Verbesserung ihres internen Sicherheitsmanagementsystems zu betrachten. Es soll gefördert werden, dass führende Unternehmen der Wertschöpfungskette im Bereich des Flugs in geringer Höhe durch Versicherungen mit vor- und nachgelagerten Unternehmen zusammenarbeiten, um die Risikokosten der Wertschöpfungskette zu senken. Kleine und mittlere Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, durch den Einsatz von Versicherungen ihre Risikopuffer für innovative Entwicklungen zu stärken. Akteure, die nicht gewerbliche Flugaktivitäten mit Mikro- und Leichtdrohnen durchführen, sollen dazu ermutigt werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.(Unter der Federführung der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, unter Beteiligung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie sowie der Zivilluftfahrtbehörde Chinas)
III. Beschleunigung der Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge
(4) Stärkung des Managements entlang der gesamten Lieferkette.Für unbemannte Luftfahrzeuge, für die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Versicherungspflicht besteht, soll die Aufnahme der obligatorischen Versicherungspflicht als Vorbedingung in die Prüfverfahren im Rahmen der Genehmigung von Flugaktivitäten vorangetrieben werden. Bei der Verwaltung des Flugbetriebs soll die Überprüfung des Versicherungsstatus verstärkt werden, und bei der Bearbeitung von Unfällen muss “in jedem Fall eine Überprüfung erfolgen”. Es sollen institutionelle Regelungen hinsichtlich der verantwortlichen Stellen, der Haftungsfeststellung und der Bearbeitungsverfahren im Zusammenhang mit der obligatorischen Versicherung erarbeitet werden.(Unter der Federführung der chinesischen Zivilluftfahrtbehörde und unter Beteiligung der Finanzaufsichtsbehörde sowie weiterer zuständiger Behörden)
(5) Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen.Es sollen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Durchführungsbestimmungen für die Pflichtversicherung zur Haftpflicht für unbemannte Luftfahrzeuge erlassen werden, in denen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikokontrolle der grundlegende Haftungsumfang und die Mindestdeckungssummen festgelegt werden, um ein solides und umfassendes System zur Umsetzung der Pflichtversicherung zur Haftpflicht für unbemannte Luftfahrzeuge zu schaffen.(Unter Federführung der chinesischen Zivilluftfahrtbehörde und unter Beteiligung der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission sowie der Finanzaufsichtsbehörde) Veröffentlichung von Musterklauseln für die Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge sowie Erarbeitung von Leitlinien für entsprechende Dienstleistungen. (Unter Federführung der Finanzaufsichtsbehörde)
IV. Ausbau des Systems zur Gewährleistung von Dienstleistungen
(6) Optimierung des Versicherungsschutzes entlang der gesamten Wertschöpfungskette.Versicherungsgesellschaften sollen dazu angeleitet werden, sich proaktiv an die Entwicklungstrends im Bereich des Flugs im niedrigen Luftraum anzupassen und schrittweise ein Versicherungsproduktsystem aufzubauen, das die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt – von Forschung und Entwicklung über Produktion und Fertigung bis hin zum Flugbetrieb und der dazugehörigen Infrastruktur. Es sollen Produktentwicklungen und Dienstleistungsinnovationen zur Absicherung neuer Risiken im niedrigen Luftraum untersucht werden, darunter Flugsicherheit, technische Sicherheit, Netzwerk- und Datensicherheit, Umwelt- und Anlagensicherheit sowie Sicherheit bei der manuellen Bedienung. Das Versicherungsangebot für mittelgroße und große unbemannte Luftfahrzeuge soll ausgeweitet und das Angebot für traditionelle bemannte Luftfahrzeuge weiter optimiert und verbessert werden, um die Schaffung eines Versicherungssystems mit ausreichendem Versicherungsschutz und effizienter Dienstleistungserbringung voranzutreiben. Durch den aktiven Einsatz neuer technologischer Mittel soll schrittweise eine bequeme, intelligente und vollständig online abgewickelte Abwicklung der Versicherungen für Mikro-, Leicht- und Klein-Drohnen realisiert werden. Durch die Bündelung fachlicher Ressourcen sollen die Risikoprüfung und die Schadenregulierung optimiert und die Kundenzufriedenheit gesteigert werden. Die Unterstützung in den Bereichen Exportkreditversicherung, Produkthaftpflichtversicherung für Exporte sowie Rückversicherung wird verstärkt, um die Ausweitung der Anwendungen der Low-Altitude-Industrie auf den internationalen Markt zu fördern.(unter Federführung der Finanzaufsichtsbehörde)
(7) Anwendungsszenarien für maßgeschneiderte Dienstleistungen.Für verschiedene Anwendungsbereiche wie Land- und Forstwirtschaft, Inspektionen in geringer Höhe, Vermessung und Kartierung, Logistik in geringer Höhe, Luftverkehr in geringer Höhe, Stadtverwaltung, Notfallmanagement, medizinische Rettungsdienste, Tourismus in geringer Höhe und Flugsport werden je nach Entwicklungsstand des jeweiligen Anwendungsbereichs, Art der Risiken und Anforderungen an das Risikomanagement maßgeschneiderte Versicherungslösungen angeboten, um die Verbesserung der Mechanismen zur Unfallabwicklung und Schadensaufteilung voranzutreiben.(Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission, die Finanzaufsichtsbehörde und die Zivilluftfahrtbehörde Chinas sind entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten verantwortlich.)
V. Stärkung der Fähigkeit zur nachhaltigen Geschäftsführung im Versicherungswesen
(8) Förderung des Aufbaus der Dateninfrastruktur.Den Aufbau einer Informationsplattform für die Versicherung im Tiefflugbereich beschleunigen, umfassende Datenstandards festlegen und damit die versicherungsmathematische Preisgestaltung sowie die Risikoüberwachung unterstützen. (Unter der Federführung der Finanzaufsichtsbehörde) Die Anbindung der Informationsplattform für die Versicherung im niedrigen Luftraum an das intelligente vernetzte System für den niedrigen Luftraum soll untersucht werden, um den Austausch grundlegender Informationen – darunter Daten zu Versicherungsabschlüssen und Schadensregulierungen, Flugbetriebsdaten, Bonitätsinformationen der Betreiber sowie Aufzeichnungen über rechtswidrige Flugaktivitäten – sowie von Risikoinformationen zu Geografie, Meteorologie und elektromagnetischen Feldern zu ermöglichen. Die Nutzung von Daten durch die Versicherungsbranche sowie durch Hersteller und Betreiber von Luftfahrzeugen im niedrigen Luftraum soll gefördert werden, um das Niveau der Finanzdienstleistungen zu verbessern. Die Datenbasis soll schrittweise gefestigt werden, um Datenunterstützung für die präzise Versicherungsübernahme und Schadensregulierung, die Überwachung des Flugbetriebs, das Risikomanagement und die Unfallabwicklung bereitzustellen.(Unter der Federführung der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, unter Beteiligung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie, des Ministeriums für natürliche Ressourcen, der Finanzaufsichtsbehörde, der Chinesischen Meteorologischen Behörde und der Chinesischen Zivilluftfahrtbehörde)
(9) Stärkung des Aufbaus fachlicher Kompetenzen.Versicherungsunternehmen sollen dazu angeleitet werden, gemeinsam mit Herstellern und Betreibern von Luftfahrzeugen im niedrigen Luftraum die Erforschung neuer Risiken in diesem Bereich zu intensivieren und ihre Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung versicherbarer Risiken zu verbessern; sie sollen ihre Betriebsführung optimieren, schrittweise den Aufbau von Datenbeständen vorantreiben, Risikomodelle und -bewertungsinstrumente aktiv einsetzen und so die wissenschaftliche Fundiertheit der Produktentwicklung sowie die Genauigkeit der Prämienfestsetzung steigern. Die Rückversicherungsunternehmen sollen dabei unterstützt werden, ihre Funktionen in den Bereichen Risikoforschung, versicherungsmathematische Preisgestaltung und Risikostreuung voll auszuschöpfen. Fachvermittler im Versicherungsbereich sollen dabei unterstützt werden, ihr Spezialwissen einzubringen und die Risikoversicherung sowie die Schadenregulierung zu unterstützen. Die Ausbildung von Fachkräften soll intensiviert und die fachliche Kompetenz der Beschäftigten gestärkt werden.(unter Federführung der Finanzaufsichtsbehörde)
VI. Stärkung der organisatorischen Grundlagen
(10) Die Gesamtkoordination verstärken.Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission treibt in Zusammenarbeit mit der Finanzaufsichtsbehörde und der Zivilluftfahrtbehörde Chinas die Umsetzung der Versicherung für den Flugbetrieb in niedrigen Höhen koordiniert voran. Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission übernimmt die Federführung beim Aufbau eines Mechanismus für den regelmäßigen Austausch, leitet die lokalen Behörden bei der Umsetzung der entsprechenden Anforderungen an, untersucht und löst wichtige und schwierige Probleme, die bei der Förderung der Versicherung für den Flugbetrieb in niedrigen Höhen auftreten, und sorgt so für eine gebündelte Arbeitskraft; Die Zivilluftfahrtbehörde Chinas (CAAC) übt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Aufsicht und Kontrolle über den Versicherungsstatus aus und leitet die Einrichtung eines Systems zur obligatorischen Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge; die Finanzaufsichtsbehörde übt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Aufsicht und Kontrolle über das Versicherungsgeschäft im Niedrigfluggelände aus, treibt die Verbesserung der Geschäftsregeln für das Versicherungsgeschäft voran, verstärkt die Geschäfts- und Kapitalaufsicht und reguliert das Marktverhalten. Die zuständigen Behörden treiben entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten den Aufbau des Systems und die Umsetzung der Verantwortlichkeiten voran.
(11) Die Risikoprävention und -kontrolle verstärken.Die für die jeweiligen Branchen zuständigen Behörden sollen die Hauptverantwortung der Unternehmen für die Risikoprävention und -kontrolle bekräftigen und streng dafür sorgen, dass Versicherungen nicht für rechtswidrige Aktivitäten wie Versicherungsbetrug missbraucht werden. Die zuständigen Stellen sollen ihr Verständnis für die Gesetzmäßigkeiten des Versicherungswesens vertiefen und die Entwicklung der Versicherungsbranche auf der Grundlage des Prinzips der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit vorantreiben. Die Finanzaufsichtsbehörden haben die Versicherungsgesellschaften dazu angehalten, ihre Geschäftstätigkeit gesetzeskonform auszuüben, ihre internen Kontrollmechanismen zu stärken, ihre Geschäftstätigkeit unter der Voraussetzung ausreichender Kapitalausstattung und einer umfassenden Bewertung der Betriebsrisiken geordnet auszubauen sowie die rechtmäßigen Interessen der Verbraucher wirksam zu schützen.
(12) Die Öffentlichkeitsarbeit intensivieren.Die zuständigen Behörden der jeweiligen Branchen sollen die Aufklärungsarbeit zum Thema Sicherheit im niedrigen Luftraum verstärken und das Bewusstsein für Sicherheitsvorkehrungen in diesem Bereich schärfen. Dabei ist die Vorreiterrolle der Branchenverbände und führender Unternehmen im Bereich des niedrigen Luftraums voll auszuschöpfen, um Schulungen und Aufklärungsmaßnahmen zur Versicherung im niedrigen Luftraum durchzuführen, die Funktionen und den Nutzen dieser Versicherungen bekannt zu machen sowie vorbildliche Fallbeispiele und bewährte Erfahrungen zusammenzufassen und zu verbreiten.
Nationale Entwicklungs- und Reformkommission
Behörde für Finanzaufsicht
Chinesische Zivilluftfahrtbehörde
28. Januar 2026





