Quelle: Abteilung für die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie
Umsetzungsleitlinien der Generalbüros (Sekretariat, Abteilung für allgemeine Angelegenheiten, Abteilung für allgemeine Angelegenheiten) von fünf Ministerien, darunter das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, zur Stärkung des Kapazitätsaufbaus in der Informations- und Kommunikationsbranche zur Unterstützung der Entwicklung der Infrastruktur für den Flugverkehr in niedrigen Höhen
Mitteilung des Amtes für Industrie und Informationstechnologie [2026] Nr. 4
Telekommunikationsverwaltungsbehörden der Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte; zuständige Behörden für Industrie und Informationstechnologie der Provinzen, autonomen Regionen, regierungsunmittelbaren Städte sowie des Xinjiang-Produktions- und Aufbaukorps; Büros für Internet- und Informationsangelegenheiten der Parteikomitees; Kommissionen für Entwicklung und Reform; Büros der Koordinierungsausschüsse für Flugsicherung in den jeweiligen Regionen; regionale Verwaltungsbehörden für die Zivilluftfahrt; alle betroffenen Stellen:
Die Infrastruktur im niedrigen Luftraum bildet eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der Wirtschaft im niedrigen Luftraum. Die Informations- und Kommunikationsbranche verfügt über umfangreiche Netzwerkressourcen und umfassende Fähigkeiten im Bereich der Informationsdienstleistungen und ist somit in der Lage, den Aufbau und die Entwicklung der Informationsinfrastruktur – wie Kommunikation, Überwachung, Navigation und intelligente vernetzte Systeme im niedrigen Luftraum – wirksam zu unterstützen. Dies ist von großer Bedeutung für die Förderung einer gesunden und geordneten Entwicklung der Wirtschaft im niedrigen Luftraum sowie für die Schaffung neuer Produktivkräfte. Um die Beschlüsse und Maßnahmen der Parteizentrale und des Staatsrats zur Förderung der Entwicklung der Wirtschaft im niedrigen Luftraum konsequent umzusetzen, den Kapazitätsaufbau in der Informations- und Kommunikationsbranche weiter zu stärken und die Entwicklung der Infrastruktur im niedrigen Luftraum zu unterstützen, werden die vorliegenden Durchführungsbestimmungen erlassen.
I. Allgemeine Anforderungen
Unter der Führung der Gedanken von Xi Jinping zum Sozialismus mit chinesischer Prägung in der neuen Ära werden wir den Geist des 20. Parteitags und aller Plenarsitzungen des 20. Zentralkomitees der Partei konsequent umsetzen, Entwicklung und Sicherheit in Einklang bringen, die koordinierte Entwicklung der Informations- und Kommunikationsbranche sowie der Fertigungsindustrie für Ausrüstung im niedrigen Luftraum stärken und die technologischen Grundlagen, die industrielle Lieferkapazität, die Netzwerkunterstützung sowie die Sicherheitsgarantien der Informations- und Kommunikationsbranche kontinuierlich verbessern, den Aufbau von Kommunikationsnetzen für den Tiefflugbereich systematisch vorantreiben, die technischen Mittel zur Umgebungserfassung erweitern und diversifizieren, die Genauigkeit der Navigation und Positionsbestimmung verbessern, den Aufbau intelligenter vernetzter Systeme für den Tiefflugbereich unterstützen und so eine solide Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung im Tiefflugbereich schaffen.
Wir halten an einem bedarfsorientierten Ansatz mit klaren Schwerpunkten fest und konzentrieren uns auf Gebiete, in denen die Voraussetzungen für Flüge im niedrigen Luftraum gegeben sind und ein entsprechender Bedarf besteht. Dabei fördern wir unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten die koordinierte Entwicklung der Informationsinfrastruktur und der Anwendungen im niedrigen Luftraum. Wir halten an den Grundsätzen der intensiven Wiederverwendung und vielfältigen Zusammenarbeit fest und nutzen auf der Grundlage der bestehenden öffentlichen Mobilfunkinfrastruktur in umfassender Weise verschiedene technische Mittel wie terrestrische Mobilfunk-, Satellitenkommunikations- sowie weitere Navigations-, Überwachungs- und Kontrolltechnologien, um die Entwicklung von Anwendungen im niedrigen Luftraum zu unterstützen. Wir halten an einem vorrangigen Testansatz und einer schrittweisen Umsetzung fest und verstärken die Test- und Validierungsmaßnahmen in den Bereichen Schlüsseltechnologien, Netzausbau und Anwendungsanpassung, um reproduzierbare Lösungen und bewährte Verfahren zu erarbeiten. Wir legen Wert auf Sicherheit und Kontrollierbarkeit sowie den Aufbau solider Schutzmechanismen und integrieren die Gewährleistung der Netz-, Daten- und Flugsicherheit in alle Phasen der Planung, des Aufbaus und des Betriebs der Informationsinfrastruktur. Bis 2027 soll die Abdeckungsrate des bodengestützten Mobilfunknetzes für öffentliche Flugwege im niedrigen Luftraum landesweit mindestens 90% betragen; die Lösungen für die multidisziplinäre, integrierte Wahrnehmung sollen weiter verfeinert und ausgereift werden; das Niveau der Navigationsdienste im niedrigen Luftraum soll kontinuierlich verbessert werden; es sollen mindestens 10 Standards für die Informationsinfrastruktur erarbeitet werden; und es soll eine Reihe typischer Anwendungsszenarien im niedrigen Luftraum für Bereiche wie Stadtverwaltung, Logistik und Transport sowie Kultur und Tourismus entstehen.
II. Schwerpunktaufgaben
(1) Bedarfsgerechte Ausweitung der Netzabdeckung für Kommunikationsnetze in niedrigen Flughöhen. Entlang der Flugstrecken im niedrigen Luftraum unterhalb von 300 Metern (Lufträume der Klassen G und W) sowie in Ballungsgebieten mit hoher Nachfrage nach Anwendungen im niedrigen Luftraum soll die vorhandene Infrastruktur für Mobilfunknetze wie 5G voll ausgeschöpft werden. Unter Einhaltung der einschlägigen nationalen Vorschriften zur Funkverwaltung soll die Netzabdeckung für den Mobilfunk im niedrigen Luftraum bedarfsorientiert durch den kombinierten Einsatz von Strahloptimierung, Antennenanpassung und dem Bau neuer Basisstationen vorangetrieben werden. Die Telekommunikationsgrundversorger werden dazu ermutigt, ihre Abstimmung mit den zuständigen staatlichen Stellen zu verstärken und unter Berücksichtigung des Umfangs der Entwicklung von Anwendungen im niedrigen Luftraum sowie der Anforderungen der jeweiligen Szenarien Möglichkeiten zu prüfen, wie die Netzabdeckung und die Dienstgarantie durch spezielle Netzwerke für den niedrigen Luftraum weiter verbessert und die Interkonnektivität mit terrestrischen Netzen gestärkt werden können. Durch den kombinierten Einsatz von Satellitenkommunikation und terrestrischer Mobilfunkkommunikation soll die Netzabdeckung im Luftraum unterhalb von 300 Metern sowie in abgelegenen Gebieten gewährleistet werden.
(2) Erforschung des Aufbaus von Fähigkeiten für einen koordinierten Einsatz verschiedener Erfassungsmethoden. Ausgehend von den Anforderungen an die Erfassung, Überwachung und den Schutz von Schwerpunktbereichen wie Veranstaltungsorten für Großveranstaltungen, militärischen Einrichtungen und kritischen Infrastrukturen werden in kleinen Gebieten Anwendungen für die Integration von Sensortechnologien in bestimmten Frequenzbändern erprobt, um die Leistungsfähigkeit kontinuierlich zu verbessern. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit Technologien wie Radar, optoelektronischen Erfassungssystemen und Betriebserkennung weiter verstärkt, um entsprechend den Nutzeranforderungen die Fähigkeiten zur Erkennung, Identifizierung und Flugbahnverfolgung von Luftfahrzeugen in niedriger Höhe zu verbessern.
(3) Beitrag zur Verbesserung der Genauigkeit von Navigationsdiensten. Durch die umfassende Nutzung des Beidou-Bodenverstärkungssystems und der öffentlichen Beidou-Navigationsplattform sowie die Übertragung von Positionsverstärkungsdaten über Mobilfunknetze wie 5G sollen die Geschwindigkeit und Genauigkeit der Positionsbestimmung von Luftfahrzeugen in niedrigen Flughöhen weiter verbessert werden.
(IV) Unterstützung beim Aufbau intelligenter vernetzter Systeme für den Tiefflug. Die Kompetenzen, Ressourcen und Infrastrukturvorteile der Informations- und Kommunikationsbranche sollen genutzt werden, um durch den umfassenden Einsatz von Technologien der neuen Generation wie dem Internet der Dinge, künstlicher Intelligenz, Cloud Computing und Big Data Lösungen für den Aufbau intelligenter vernetzter Systeme für den Tiefflug bereitzustellen. Die grundlegenden Telekommunikationsunternehmen werden dazu ermutigt, ihre Abstimmung mit den Anforderungen von Behörden wie der Flugsicherung zu verstärken, um die Entwicklung digitaler Systeme für das Verkehrsmanagement im niedrigen Luftraum zu unterstützen. Unter Berücksichtigung der Anforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung im niedrigen Luftraum soll das Versorgungssystem für Recheninfrastruktur verbessert und die Vernetzung öffentlicher Rechenkapazitäten vorangetrieben werden, um flexible und effiziente Rechenkapazitäten für das Verkehrsmanagement im niedrigen Luftraum bereitzustellen.
(5) Organisation und Durchführung von Test- und Validierungsmaßnahmen. Entsprechend den spezifischen Anforderungen werden die grundlegenden Telekommunikationsunternehmen dazu angehalten, auf der Grundlage der tatsächlichen Netzwerkumgebung und Anwendungsszenarien die Forschung und Validierung von Schlüsseltechnologien für die Kommunikation im niedrigen Luftraum – wie die Koordination der Interferenzvermeidung und die Integration von Ausrüstung – zu verstärken, die Wahrnehmungsfähigkeiten von 5G-A im niedrigen L die Koordinierung von Interferenzen sowie die Integration von Ausrüstung zu intensivieren, die Wahrnehmungsfähigkeiten im niedrigen Luftraum – wie die 5G-A-integrierte Sensor- und Kommunikationsfusion, die Koordination mehrerer Stationen und die Erkennung mehrerer Ziele – zu verbessern, die Forschung zu integrierten Wahrnehmungsalgorithmen und die Validierung entsprechender Lösungen voranzutreiben sowie reproduzierbare und übertragbare technische Produkte, Netzwerkaufbau- und Betriebsmanagementkonzepte zu erarbeiten. Durch den “Blossom Cup”-Wettbewerb und die Sammlung von Fallbeispielen sollen eine Reihe typischer Anwendungsfälle für den Aufbau der Informationsinfrastruktur eingehend untersucht und veröffentlicht werden, um Vorzeigebeispiele zu schaffen.
(6) Verbesserung der industriellen Versorgungskapazitäten. Die Entwicklung der 5G-A-Industrie aktiv vorantreiben, die Funktionen der bestehenden Bodenbasisstationen weiter modernisieren und optimieren, die Reifung von Technologien wie der Integration von Telekommunikation und Sensorik beschleunigen und die Ausrüstungskosten schrittweise senken. Die integrierte Innovation sowie die Forschung und Entwicklung von Ausrüstung für den Flugbetrieb in niedrigen Höhen und die Informations- und Kommunikationstechnologie in diesem Bereich sollen verstärkt werden; die Kompatibilitätsprüfung von 5G-/5G-RedCap-Modulen mit Luftfahrzeugen für den Flugbetrieb in niedrigen Höhen soll vorangetrieben werden. Die Forschung und Entwicklung von Modulen zur Integration von Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsfunktionen für den Flugbetrieb in niedrigen Höhen soll vorangetrieben werden, um die Reifung der Technologie und der Industrie zu beschleunigen.
(7) Förderung von intensiver Zusammenarbeit und Standardisierung. Die vorhandenen Ressourcen, wie beispielsweise Standorte von Mobilfunkmasten, sollen optimal genutzt werden, um den gemeinsamen und intensiven Aufbau der Infrastruktur für den Flugbetrieb in geringer Höhe voranzutreiben. Unterstützung der Telekommunikationsgrundversorger bei der Stärkung der Zusammenarbeit und Erforschung von Modellen für den gemeinsamen Aufbau und die gemeinsame Nutzung von Informationsinfrastruktur. Auf der Grundlage einschlägiger Normungsorganisationen und -gremien soll die Entwicklung von Standards für Schlüsseltechnologien, Testverfahren und Bauvorschriften systematisch vorangetrieben werden, um ein Normensystem zur Unterstützung der Entwicklung der Industrie für Technologien im niedrigen Luftraum aufzubauen.
(8) Standardisierung der Branchenaufsicht. Mit Blick auf Anwendungsszenarien im niedrigen Luftraum werden Untersuchungen zu Regulierungssystemen in den Bereichen Zugang zu Telekommunikationsdiensten, Geräteverwaltung, Dienstleistungsaufsicht, Interkonnektivität, Notfallkommunikation sowie Netzwerk- und Datensicherheit durchgeführt. Der Aufbau von Regulierungsfähigkeiten wird gestärkt, spezielle Nummernbereiche für Drohnen werden geplant, der Aufbau von Kapazitäten für das Prinzip “ein Gerät – ein Code – eine Nummer” wird vorangetrieben, die Anwendung der Identifikationsauflösung im Drohnenbereich wird erforscht und ein präzises Management der Kommunikationsressourcen für Drohnen wird etabliert.
(9) Stärkung der Netz- und Datensicherheit. Es soll ein System zur Gewährleistung der Netz- und Datensicherheit für die Informationsinfrastruktur erprobt und aufgebaut werden. Dabei sind die institutionellen Anforderungen hinsichtlich der stufenweisen Cybersicherheit und des Schutzes kritischer Informationsinfrastrukturen umzusetzen, das Management der Cybersicherheit in der Informations- und Kommunikationsbranche zu vertiefen, die Klassifizierung und abgestufte Sicherung von Daten zu verstärken, die Entwicklung von Standards für die Netz- und Datensicherheit voranzutreiben sowie den Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Überwachung und Frühwarnung, Prüfung und Bewertung sowie Notfallmaßnahmen zu fördern und die betroffenen Unternehmen dazu anzuhalten, ihre Hauptverantwortung für die Sicherheit wahrzunehmen.
(10) Optimierung der Frequenzversorgung. Es werden Untersuchungen zur Planung der Funkfrequenzressourcen im niedrigen Luftraum durchgeführt, die Ausarbeitung von Leitlinien für die Erschließung und Nutzung von Funkfrequenzen sowie für technologische Innovationen im Zusammenhang mit der Wirtschaft im niedrigen Luftraum wird beschleunigt, und es erfolgt eine ganzheitliche Planung der Frequenzressourcen für die Kommunikation im niedrigen Luftraum sowie für die Fernsteuerung, Fernmessung, Informationsübertragung und Ortung von Luftfahrzeugen, um die wirtschaftliche Entwicklung im niedrigen Luftraum zu unterstützen und zu sichern. Gemäß den einschlägigen Anforderungen der Funkverwaltung sollen die Funkverwaltungsbehörden auf allen Ebenen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften die Genehmigungen für die Nutzung von Funkfrequenzen im Zusammenhang mit der Infrastruktur im niedrigen Luftraum sowie die Genehmigungen für die Einrichtung und Nutzung von Funkstationen erteilen und Aufgaben wie Funküberwachung sowie die Untersuchung und Ahndung von Störungen wahrnehmen.
III. Organisatorische Rahmenbedingungen
Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden sowie die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Provinzen soll verstärkt werden, um die Umsetzung von Schwerpunktaufgaben wie den Ausbau der Netzinfrastruktur, die Verbesserung der technischen Kapazitäten, die Förderung von Anwendungsszenarien, die Optimierung des Ökosystems und die Stärkung der Sicherheitsvorkehrungen koordiniert voranzutreiben. Die lokalen Telekommunikationsverwaltungsbehörden, die für Industrie und Informationstechnologie zuständigen Behörden sowie die für Internet und Informationssicherheit zuständigen Stellen sollen die Kommunikation und Koordination mit den zuständigen lokalen Branchenbehörden verstärken, um Synergieeffekte zu erzielen und die grundlegenden Telekommunikationsunternehmen bei der geordneten Durchführung des Aufbaus der Informationsinfrastruktur, der Festlegung von Standards und der Bereitstellung von Informationsdiensten anzuleiten. Durch die umfassende Nutzung verschiedener Finanzierungsquellen sollen die Erforschung und Entwicklung von Schlüsseltechnologien für die Informationsinfrastruktur, die Forschung und Entwicklung von Geräten sowie die Weiterentwicklung von Anwendungen vorangetrieben werden. Die lokalen Behörden werden dazu ermutigt, ihre Unterstützung in den Bereichen Aufbau der Informationsinfrastruktur, industrielle Entwicklung, Förderung von Anwendungen und Gewährleistung der Sicherheit zu verstärken. Die Entwicklungen in den Bereichen Technologie, Industrie, Netzausbau und Sicherheit der Informationsinfrastruktur sind genau zu verfolgen. In Verbindung mit den Fortschritten bei den Pilotprojekten ist die Einrichtung eines Bewertungsindikatorensystems zu prüfen, Erfahrungen und bewährte Praktiken sind zusammenzufassen und der Austausch sowie die Verbreitung dieser Erkenntnisse sind zu verstärken.
Generalsekretariat des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie
Sekretariat des Büros der Zentralen Kommission für Cybersicherheit und Informatisierung
Abteilung für allgemeine Angelegenheiten des Büros des Zentralen Ausschusses für Flugverkehrsmanagement
Generalsekretariat der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission
Abteilung für allgemeine Angelegenheiten der chinesischen Zivilluftfahrtbehörde
3. Februar 2026





